Außenküche: Braucht man eine Baugenehmigung oder eine vorherige Bauanzeige?
Je nach Fläche und Art der Installation kann eine Outdoor-Küche eine vorherige Bauanzeige, eine Baugenehmigung oder überhaupt keine Formalität erfordern. Dieser Leitfaden erläutert die relevanten Schwellenwerte, das Vorgehen in jedem Fall sowie die Risiken bei unterlassener Meldung.
Mobile Outdoor-Küche: keine Genehmigung erforderlich
Im Sinne des französischen Baurechts gilt eine Anlage als mobil, sobald sie keinerlei Befestigung am Boden hat, keine Bodenplatte besitzt und keine Geschossfläche schafft. Eine Outdoor-Küche dieser Art ist vollständig von städtebaulichen Verfahren ausgenommen.
Konkret: Selbst das Set aus Plancha, Tisch und Stühlen erfordert keinerlei Formalitäten, solange nichts im Boden verankert ist. Das ist die einfachste Lösung, um ohne Verzögerung und ohne Unterlagen sofort zu starten.

Küche mit fester Struktur: alles hängt von der Grundfläche ab
Sobald eine Struktur fest wird, bestimmen zwei Begriffe das Vorgehen: Grundfläche und Geschossfläche:
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Die Grundfläche entspricht der Projektion des Bauvolumens auf das Grundstück – einschließlich Außenwände und Überstände: Eine offene Pergola, ein Balkon oder eine Terrasse, die überdacht oder durch Pfosten getragen ist, zählen beispielsweise zur Grundfläche.
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Die Geschossfläche betrifft geschlossene und überdachte Bereiche mit einer lichten Raumhöhe von mehr als 1,80 m.
Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte – er bestimmt den für Ihr Projekt geltenden Schwellenwert (5, 20 oder 40 m², je nach den weiter unten beschriebenen Fällen). Eine offene Pergola ohne Geschossfläche kann daher eine Baugenehmigung erfordern, wenn ihre Grundfläche 20 m² überschreitet – auch wenn sie keinen Raum abschließt.

Weniger als 5 m² Grundfläche oder Geschossfläche: in der Regel genehmigungsfrei
Unterhalb dieses Schwellenwerts ist grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich, sofern die Konstruktion die Fassade des Hauses nicht verändert.
Befindet sich Ihr Grundstück in der Nähe eines historischen Denkmals (Umkreis von 500 m) oder in einem geschützten Bereich, reichen die üblichen Schwellenwerte nicht aus: Die Stellungnahme des Architekten der Bâtiments de France kann verlangt werden – selbst für eine kleine Struktur, die normalerweise genehmigungsfrei wäre.
Achtung
Zwischen 5 und 20 m² Grundfläche oder Geschossfläche: die vorherige Bauanzeige
Zwischen diesen beiden Schwellen der Grundfläche ist eine Bauvoranfrage erforderlich – unabhängig davon, ob die Struktur offen (Pergola) oder geschlossen ist. Diese Schwelle betrifft jede Konstruktion mit Bodenplatte, Netzanschlüssen oder fest verankerten Elementen. Es handelt sich um einen einfachen Antrag, der bei der Gemeinde eingereicht wird, ohne Verpflichtung, einen Architekten hinzuzuziehen.
Über 20 m² Grundfläche oder Geschossfläche (40 m² in städtischer Zone mit PLU): die Baugenehmigung
Ab 20 m² ist gemäß Artikel R.421-14 des Code de l'urbanisme eine Baugenehmigung erforderlich. In städtischen Gebieten, die von einem örtlichen Bebauungsplan (PLU) abgedeckt sind, liegt diese Schwelle bei 40 m². Die einzureichenden Unterlagen sind umfangreicher, und die Bearbeitungszeit ist länger als bei einer einfachen Bauvoranfrage.
Der PLU (örtlicher Bebauungsplan) ist das Dokument, das die baurechtlichen Regeln Ihrer Gemeinde festlegt: Höhen, Abstände, zulässige Materialien und manchmal auch andere Schwellenwerte als die nationalen. Sie können ihn kostenlos im Géoportail de l'urbanisme einsehen oder direkt beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Die nationalen Schwellenwerte (5, 20, 40 m²) sind ein Ausgangspunkt, aber keine Garantie: Manche Gemeinden legen in ihrem PLU strengere Vorgaben fest (zulässige Materialien, Abstand zu den Grundstücksgrenzen, maximale Höhe). Ein kurzer Anruf beim Bauamt, bevor Sie starten, verhindert spätere Ablehnungen oder eine nachträgliche Aufforderung zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands.
Achtung
Sonderfall: verändertes Dach oder veränderte Fassade
Auch wenn Sie unter den oben genannten Flächenschwellen bleiben, wird eine Konstruktion, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert, automatisch zur Bauvoranfrage – unabhängig von ihrer Größe. Das gilt z. B. für ein festes, an das Haus angebautes Dach oder für eine motorisierte bioklimatische Pergola, die in die Fassade integriert ist.
Die Zusammenrechnung der Flächen
Wenn Ihr Grundstück bereits über einen Anbau oder ein Nebengebäude verfügt (Gartenhaus, Veranda, Garage), wird dessen Grundfläche zur Grundfläche Ihrer neuen Außenküche addiert, um den maßgeblichen Schwellenwert zu bestimmen. Eine Küche mit 15 m² Grundfläche, die voraussichtlich nur eine einfache Bauvoranfrage erfordern würde, kann dadurch doch genehmigungspflichtig werden, wenn auf dem Grundstück bereits ein Gartenhaus mit 10 m² Grundfläche steht. Diese Zusammenrechnung wird oft übersehen – prüfen Sie das unbedingt, bevor Sie davon ausgehen, dass Ihr Projekt unter den üblichen Schwellen bleibt.
Übersichtstabelle zu Schwellenwerten und Verfahren
Diese Tabelle fasst alle Fälle zusammen – mit der jeweils erforderlichen Genehmigung und der entsprechenden Bearbeitungsfrist.
| Grundfläche oder Geschossfläche / Konfiguration | Erforderliche Genehmigung | Bearbeitungsfrist |
|---|---|---|
| Mobile Küche, ohne Befestigung | Keine | n/a |
| Feste Konstruktion < 5 m² | In der Regel keine (außer bei veränderter Fassade) | n/a |
| Sfeste Konstruktion von 5 bis 20 m² | Voranmeldung von Bauarbeiten | Etwa 1 Monat |
| Feste Konstruktion > 20 m² (oder > 40 m² in einer PLU-Zone) | Baugenehmigung | Etwa 2 Monate |
Wie Sie Ihre Erklärung oder Genehmigung einreichen
Sobald Ihr Fall identifiziert ist, finden Sie hier alle Informationen, um Ihre Schritte zu starten.
Wer kann die Unterlagen einreichen und wo?
Die Unterlagen können vom Grundstückseigentümer oder von einem Bevollmächtigten in seinem Namen eingereicht werden, z. B. von einem Architekten oder einem Unternehmen. Die Einreichung erfolgt bei der Gemeinde vor Ort oder per Post; zunehmend bieten Gemeinden jedoch auch eine Online-Einreichung über ihr digitales Portal für Baugenehmigungen (GNAU) an, das je Gemeinde unterschiedlich ist.
Die zusammenzustellenden Unterlagen
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Das zu Ihrer Situation passende Cerfa-Formular
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Ein Übersichtsplan des Grundstücks
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Ein Lageplan des Projekts
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Fotos des Grundstücks
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Eine Projektbeschreibung
Bearbeitungsfristen
Rechnen Sie mit etwa 1 Monat für eine Voranmeldung und mit etwa 2 Monaten für eine Baugenehmigung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort der Gemeinde, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt.
Was passiert nach der Einreichung?
Nach Einreichung der Unterlagen stellt die Gemeinde eine Eingangsbestätigung mit einer Registriernummer aus und prüft anschließend den Antrag.
Nach Ablauf der Frist sind drei Ergebnisse möglich: eine ausdrückliche Zustimmung, eine stillschweigende Zustimmung, wenn die Gemeinde innerhalb der vorgegebenen Frist nicht antwortet, oder eine begründete Ablehnung. Die Gemeinde kann während der Prüfung auch zusätzliche Unterlagen anfordern; in diesem Fall wird die Frist bis zu deren Eingang ausgesetzt.
Der verpflichtende Aushang vor Ort
Sobald die Genehmigung erteilt ist, muss sie während der gesamten Bauzeit gut sichtbar von der öffentlichen Straße aus ausgehängt werden. Der Baubeginn muss außerdem bei der Gemeinde angezeigt werden.
Welche Risiken bestehen bei einer Nichtanzeige?
Eine feste Struktur ohne Anzeige oder Genehmigung zu errichten, birgt mehrere konkrete Risiken.
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Eine Aufforderung, die Situation zu legalisieren
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Ein Bußgeld:
Das drohende Bußgeld liegt zwischen 1.200 € und einem Höchstbetrag von bis zu 6.000 € pro m² ohne Genehmigung errichteter Fläche, gemäß Artikel L.480-4 des Baugesetzbuchs. In der Praxis wenden die Gerichte diesen Höchstbetrag selten an, doch selbst bei einer kleinen Struktur kann die Summe erheblich sein. -
Eine Abrisspflicht im Falle einer Kontrolle
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Komplikationen bei einem späteren Verkauf der Immobilie, da die baurechtliche Konformität vom Notar systematisch geprüft wird
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Eine Leistungsverweigerung der Versicherung im Schadensfall:
Ein nicht gemeldeter, fest errichteter Bau kann sich auch bei Ihrer Wohngebäudeversicherung gegen Sie auswirken. Jede dauerhafte Konstruktion sollte Ihrem Versicherer gemeldet werden; andernfalls kann die Leistung im Schadensfall in diesem Bereich (Brand, Wasserschaden, Sturm) gekürzt oder sogar verweigert werden. Das betrifft jede feste Struktur, nicht nur eine geschlossene Küche in einer Veranda.
Angesichts dieser Risiken bleibt eine mobile Küche die sicherste Lösung, um jede Formalität zu vermeiden und Ihr Equipment sofort zu nutzen.
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Was tun bei einer Ablehnung Ihres Antrags?
Eine Ablehnung ist nicht zwangsläufig endgültig. Es gibt mehrere Möglichkeiten für das weitere Vorgehen:
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Der Widerspruch bei der Gemeinde:
Sie müssen die Gemeinde bitten, ihre Entscheidung erneut zu prüfen, und dazu Klarstellungen oder Anpassungen am Projekt vorlegen -
Die geänderten Unterlagen:
Dazu müssen bestimmte Aspekte des Projekts – Fläche, Lage oder Materialien – angepasst werden, um die Ablehnungsgründe auszuräumen, und anschließend wird ein neuer Antrag eingereicht -
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht:
Wenn die Ablehnung unbegründet erscheint, ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung eine Klage möglich.
In den meisten Fällen ermöglicht ein vorheriger Austausch mit dem Stadtplanungsamt – noch vor der Einreichung der Unterlagen –, mögliche Hürden zu erkennen und eine Ablehnung zu vermeiden.